Kanzlei
Sie sind auf der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Sie kompetent und praxisnah betreut?

Der Mandant steht im Mittelpunkt
Ich berate Sie auf dem gesamten Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts. Meine Kanzlei betreut seit mehr als 10 Jahren Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Spezialisiert bin ich auf Mandate im Bank- und Kapitalmarktrecht; die Leistungen für dieses Rechtsgebiet nehmen Sparkassen und Banken, sowie private Anleger in Anspruch. Des weiteren bin ich Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens oder der Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft behilflich.
Ich berate Sie auf dem gesamten Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts. Meine Kanzlei betreut seit mehr als 10 Jahren Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Spezialisiert bin ich auf Mandate im Bank- und Kapitalmarktrecht; die Leistungen für dieses Rechtsgebiet nehmen Sparkassen und Banken, sowie private Anleger in Anspruch. Des weiteren bin ich Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens oder der Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft behilflich.
Langfristigen Erfolg durch Spezialisierung und Qualifizierung
Meine Mandanten schätzen eine qualifizierte, schnelle und präzise Beratung sowie eine professionelle Umsetzung ihrer Anliegen. Den hohen Vertrauensbonus, der mir entgegengebracht wird, quittiere ich mit konsequenter Qualifizierung und Weiterbildung. Mit der Ernennungsurkunde vom 14. Januar 2009 hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” zu führen.
Meine Mandanten schätzen eine qualifizierte, schnelle und präzise Beratung sowie eine professionelle Umsetzung ihrer Anliegen. Den hohen Vertrauensbonus, der mir entgegengebracht wird, quittiere ich mit konsequenter Qualifizierung und Weiterbildung. Mit der Ernennungsurkunde vom 14. Januar 2009 hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” zu führen.
Was können Sie von mir als Fachanwalt erwarten?
Die Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts.
Vita von Christoph Ruther
