Bankrecht
Traditionell stellt der bankrechtliche Teil eine Säule der Tätigkeit meiner Kanzlei dar. Meine Kompetenz: Ich vertrete Banken und Sparkassen sowohl in allen bankrechtlichen Fragen, als auch außergerichtlich und in Prozessen. Meine Kanzlei bietet sicheren und schnellen Rechtsrat.
- Bankvertragsrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankentgelte
- Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Konto einschließlich dessen Sonderformen
- Zahlungsverkehr
- Überweisung
- Lastschrift
- Wechsel
- Scheck
- Onlinebanking
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Überziehungs- und Kontokorrentkredit
- Verbraucherdarlehen / Widerruf
- Hypothek und Grundschuld (einschließlich deren Zwangsvollstreckung)
- Darlehenskosten
- Sicherungsübereignung
- Übersicherung von Krediten und Freigabe von Sicherheiten
- Bürgschaft sowie persönliche Mitverpflichtung / Drittsicherungsgeber
- Kündigung
- Verwertung von Sicherheiten
- Kreditkartengeschäft (einschließlich Haftungsfragen bei Schadensfällen)
- Factoring
- Leasing
- Bankenaufsicht
- Datenschutz
- Steuerliche Bezüge zum Bankrecht
