Bankrecht

Traditionell stellt der bankrechtliche Teil eine Säule der Tätigkeit meiner Kanzlei dar. Meine Kompetenz: Ich vertrete Banken und Sparkassen sowohl in allen bankrechtlichen Fragen, als auch außergerichtlich und in Prozessen. Meine Kanzlei bietet sicheren und schnellen Rechtsrat.

  • Bankvertragsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bankentgelte
  • Bankgeheimnis und Bankauskunft
  • Konto einschließlich dessen Sonderformen
  • Zahlungsverkehr
    • Überweisung
    • Lastschrift
    • Wechsel
    • Scheck
    • Onlinebanking
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
    • Überziehungs- und Kontokorrentkredit
    • Verbraucherdarlehen / Widerruf
    • Hypothek und Grundschuld (einschließlich deren Zwangsvollstreckung)
    • Darlehenskosten
    • Sicherungsübereignung
    • Übersicherung von Krediten und Freigabe von Sicherheiten
    • Bürgschaft sowie persönliche Mitverpflichtung / Drittsicherungsgeber
    • Kündigung
    • Verwertung von Sicherheiten
  • Kreditkartengeschäft (einschließlich Haftungsfragen bei Schadensfällen)
  • Factoring
  • Leasing
  • Bankenaufsicht
  • Datenschutz
  • Steuerliche Bezüge zum Bankrecht

Christoph Ruther · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Überlingen · Bodensee